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Executive — Trennung & Vertretung

Rechtsvertretung für Geschäftsführer und Vorstände.

APOS Legal vertritt Unternehmen bei der Abberufung und Trennung von Geschäftsführern (GmbH) und Vorstandsmitgliedern (AG) — von der sauberen Beendigung des Dienstvertrags über die D&O-Deckung bis zur Executive-Trennungs­vereinbarung. Zuständig ist regelmäßig das Landgericht am Sitz der Gesellschaft, nicht das Arbeitsgericht — weil Vorstände und Geschäftsführer keine Arbeitnehmer, sondern Organe der Gesellschaft sind.

Fachanwalt Fatih Bektas war über 14 Jahre selbst auf C-Level-Positionen (CEO, CFO, COO) im FinTech- und Baubereich tätig. Verhandlungen über Executive-Trennungen laufen deshalb aus der Perspektive der Geschäftsleitung — nicht nur juristisch, sondern wirtschaftlich und operativ gedacht.

Hinweis zur Rechtsmaterie: Geschäftsführer- und Vorstandsverträge sind Dienstverträge nach § 611 BGB, keine Arbeitsverträge — und Executive-Trennungen damit streng genommen Dienstvertrags- und Gesellschaftsrecht, nicht Arbeitsrecht im engen Sinne. Wir bedienen dieses Gebiet dennoch als erweiterte Expertise: Mandanten-Schnittstelle (Aufsichtsrat, Geschäftsleitung, HR), Trennungslogik und Verhandlungssituation entsprechen dem arbeitsrechtlichen Trennungsmandat; die zusätzliche Konzernerfahrung von Fatih Bektas als Ex-C-Level (CEO, CFO, COO) im FinTech- und Baubereich macht diesen Querschnitt besonders tragfähig.
Zuständiges Gericht
Landgericht, Kammer für Handelssachen (§ 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG) — nicht das Arbeitsgericht.
Abberufung GmbH
Beschluss der Gesellschafterversammlung, § 38 Abs. 1 GmbHG; jederzeit möglich, sofern Satzung nicht einschränkt.
Abberufung AG
Durch Aufsichtsrat, nur aus wichtigem Grund (§ 84 Abs. 4 AktG); Vertragslaufzeit kann Organstellung überdauern.
Steuerliche Optimierung
Fünftelregelung nach § 34 EStG bei einmaligen Abfindungszahlungen — Strukturierung ist Verhandlungsthema.
Leistungen

Sechs Bausteine für saubere Executive-Trennung

Jede Executive-Trennung wird aus denselben Bausteinen gebaut — die Kunst liegt in der Reihenfolge, der Verzahnung und der Verhandlungsführung.

Baustein 01

Abberufung GF/Vorstand

Vorbereitung und Durchführung der Abberufung: Gesellschafterbeschluss, Anhörung, Rückabwicklung der Organstellung, Dokumentation.

Trennung von Organstellung und Dienstvertrag — strategisch getrennt oder gemeinsam gelöst.

§ 38 GmbHG§ 84 Abs. 4 AktG
Baustein 02

Dienstvertrag beenden

Kündigung, Aufhebung oder Auslaufen des Dienstvertrags — mit sauberer Abgrenzung zu etwaigen Weiterbeschäftigungsrisiken.

Prüfung von Mindestlaufzeit, Nachlauf-Vergütung und Abfindungsstruktur.

§§ 611, 626 BGBAngemessenheitskontrolle
Baustein 03

D&O-Deckung sichern

Prüfung der Policen auf Rückwärtsdeckung, Nachhaftung, Side-A-Deckung und Run-off-Optionen bei Trennung.

Koordinierung mit Versicherern und Maklern, Vermeidung von Deckungslücken für Altfälle.

claims-made-PrinzipRun-offSide-A
Baustein 04

Variable Vergütung & LTI

Rechtssichere Gestaltung von Bonus-, STI- und LTI-Regelungen bei vorzeitiger Beendigung.

Steuerliche Optimierung der Abfindung (Fünftelregelung).

BGH IX ZR …§ 34 EStG
Baustein 05

Wettbewerbsverbot

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Kundenschutzklauseln mit belastbarer Angemessenheitskontrolle.

Karenzentschädigung praxisgerecht strukturieren oder bei Trennung einseitig verzichten.

§§ 74 ff. HGB analogAngemessenheitsprüfung
Baustein 06

Trennungsvereinbarung

Executive-Trennungsvereinbarung aus einem Guss: Dienstvertrag, Organstellung, Vergütung, D&O, Wettbewerb, Zeugnis, PR-Sprachregelung.

Verhandlungsführung gegenüber dem Anwalt der Executive-Seite.

Gesamtregelung in einem Dokument
Häufige Fragen

Was Arbeitgeber immer wieder fragen

  • Geschäftsführer von GmbHs und Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften sind arbeitsrechtlich keine Arbeitnehmer, sondern Organe der Gesellschaft. Streitigkeiten aus dem Dienstvertrag werden daher nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor dem Landgericht ausgetragen (§ 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG, Kammer für Handelssachen). Zuständig ist in der Regel das Landgericht am Sitz der Gesellschaft.

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Diskret, strategisch, geschäftsleitungs­erfahren

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Die Inhalte dieser Website informieren allgemein über Arbeitsrecht aus Arbeitgeberperspektive. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Erst mit schriftlicher Mandatierung durch die APOS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG entsteht ein Mandatsverhältnis.