Abberufung GF/Vorstand
Vorbereitung und Durchführung der Abberufung: Gesellschafterbeschluss, Anhörung, Rückabwicklung der Organstellung, Dokumentation.
Trennung von Organstellung und Dienstvertrag — strategisch getrennt oder gemeinsam gelöst.
APOS Legal vertritt Unternehmen bei der Abberufung und Trennung von Geschäftsführern (GmbH) und Vorstandsmitgliedern (AG) — von der sauberen Beendigung des Dienstvertrags über die D&O-Deckung bis zur Executive-Trennungsvereinbarung. Zuständig ist regelmäßig das Landgericht am Sitz der Gesellschaft, nicht das Arbeitsgericht — weil Vorstände und Geschäftsführer keine Arbeitnehmer, sondern Organe der Gesellschaft sind.
Fachanwalt Fatih Bektas war über 14 Jahre selbst auf C-Level-Positionen (CEO, CFO, COO) im FinTech- und Baubereich tätig. Verhandlungen über Executive-Trennungen laufen deshalb aus der Perspektive der Geschäftsleitung — nicht nur juristisch, sondern wirtschaftlich und operativ gedacht.
Jede Executive-Trennung wird aus denselben Bausteinen gebaut — die Kunst liegt in der Reihenfolge, der Verzahnung und der Verhandlungsführung.
Vorbereitung und Durchführung der Abberufung: Gesellschafterbeschluss, Anhörung, Rückabwicklung der Organstellung, Dokumentation.
Trennung von Organstellung und Dienstvertrag — strategisch getrennt oder gemeinsam gelöst.
Kündigung, Aufhebung oder Auslaufen des Dienstvertrags — mit sauberer Abgrenzung zu etwaigen Weiterbeschäftigungsrisiken.
Prüfung von Mindestlaufzeit, Nachlauf-Vergütung und Abfindungsstruktur.
Prüfung der Policen auf Rückwärtsdeckung, Nachhaftung, Side-A-Deckung und Run-off-Optionen bei Trennung.
Koordinierung mit Versicherern und Maklern, Vermeidung von Deckungslücken für Altfälle.
Rechtssichere Gestaltung von Bonus-, STI- und LTI-Regelungen bei vorzeitiger Beendigung.
Steuerliche Optimierung der Abfindung (Fünftelregelung).
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Kundenschutzklauseln mit belastbarer Angemessenheitskontrolle.
Karenzentschädigung praxisgerecht strukturieren oder bei Trennung einseitig verzichten.
Executive-Trennungsvereinbarung aus einem Guss: Dienstvertrag, Organstellung, Vergütung, D&O, Wettbewerb, Zeugnis, PR-Sprachregelung.
Verhandlungsführung gegenüber dem Anwalt der Executive-Seite.
Geschäftsführer von GmbHs und Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften sind arbeitsrechtlich keine Arbeitnehmer, sondern Organe der Gesellschaft. Streitigkeiten aus dem Dienstvertrag werden daher nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor dem Landgericht ausgetragen (§ 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG, Kammer für Handelssachen). Zuständig ist in der Regel das Landgericht am Sitz der Gesellschaft.
Executive-Trennungen sind oft eilig und immer vertraulich. Buchen Sie direkt einen Online-Erstberatungstermin oder nehmen Sie telefonisch/per E-Mail Kontakt auf.
Die Inhalte dieser Website informieren allgemein über Arbeitsrecht aus Arbeitgeberperspektive. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Erst mit schriftlicher Mandatierung durch die APOS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG entsteht ein Mandatsverhältnis.