Kündigung & Trennungsmanagement
Betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Massenentlassungen nach § 17 KSchG — Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe.
APOS Legal berät Unternehmen in Karlsruhe ausschließlich auf Arbeitgeberseite — zu Kündigungen, Trennungsmanagement, Compliance und Betriebsratsthemen, auf Deutsch und auf Englisch. Prozessvertretung erfolgt vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe für Arbeitnehmer-Streitigkeiten, vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in der Berufungsinstanz und vor dem Landgericht Karlsruhe für Dienstvertragsstreitigkeiten mit Geschäftsführern und Vorständen. Mandatsführung läuft vollständig digital; Termine werden persönlich oder durch Terminvertreter wahrgenommen.
Zu Karlsruhe: Technologie- und IT-Standort, Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs; stark in Software-, Energie- und Forschungsbranche.
Betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Massenentlassungen nach § 17 KSchG — Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe.
Anhörung nach § 102 BetrVG, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstelle, Interessenausgleich und Sozialplan, Betriebsübergang nach § 613a BGB.
Abberufung, Beendigung des Dienstvertrags, D&O, variable Vergütung — vor dem Landgericht Karlsruhe (Kammer für Handelssachen).
Bilinguale Arbeitsvertragsgestaltung, Trennung von Expats, englischsprachige Verhandlung — für internationale Konzerntöchter in Karlsruhe.
Ja. APOS Legal berät Unternehmen in Karlsruhe und im gesamten Bundesland Baden-Württemberg ausschließlich auf Arbeitgeberseite — bundesweit, auf Deutsch und auf Englisch. Prozessvertretung erfolgt vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe für Arbeitnehmerstreitigkeiten und vor dem Landgericht Karlsruhe für Dienstvertragsstreitigkeiten mit Geschäftsführern oder Vorständen. Termine werden entweder persönlich oder durch Terminvertreter wahrgenommen; Mandatsführung läuft vollständig digital.
Für Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern eines Unternehmens mit Sitz in Karlsruhe ist regelmäßig das Arbeitsgericht Karlsruhe zuständig. Die Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Für Dienstvertragsstreitigkeiten mit Geschäftsführern (GmbH) und Vorstandsmitgliedern (AG) ist dagegen das Landgericht Karlsruhe, Kammer für Handelssachen, zuständig (§ 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG).
Nein. Es gilt die freie Anwaltswahl. Arbeitsrechtliche Mandate werden heute nahezu vollständig digital geführt — Beratung per Video, Dokumentenaustausch über verschlüsselte Portale, Verhandlung vor Gericht entweder persönlich durch den Mandatsanwalt oder durch einen qualifizierten Terminvertreter. APOS Legal ist in Heidelberg ansässig und betreut Unternehmen in Karlsruhe bundesweit unverändert zu Konditionen und Qualität vor Ort.
Die Inhalte dieser Website informieren allgemein über Arbeitsrecht aus Arbeitgeberperspektive. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Erst mit schriftlicher Mandatierung durch die APOS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG entsteht ein Mandatsverhältnis.