Bundesweit

Anwalt für Arbeitsrecht für Arbeitgeber — bundesweite Vertretung

APOS Legal vertritt Unternehmen vor jedem zuständigen deutschen Gericht — alle Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte für Arbeitnehmerstreitigkeiten, Landgerichte für Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträge. Mandatsführung läuft vollständig digital; Termine werden persönlich oder durch Terminvertreter wahrgenommen. Es entsteht kein Nachteil, wenn Ihr Unternehmen außerhalb Heidelbergs ansässig ist.

15 Hauptstandorte

Hinweis zur Zuständigkeit: Für Arbeitnehmer-Streitigkeiten (Kündigungsschutzklage, Abmahnung, Zeugnis) ist das Arbeitsgericht am Sitz des Unternehmens zuständig. Für Dienstvertrags-Streitigkeiten mit Geschäftsführern (GmbH) und Vorstandsmitgliedern (AG) ist dagegen das Landgericht, Kammer für Handelssachen, zuständig (§ 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG) — nicht das Arbeitsgericht. Mehr dazu auf unserer Executive-Seite.

Die Inhalte dieser Website informieren allgemein über Arbeitsrecht aus Arbeitgeberperspektive. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Erst mit schriftlicher Mandatierung durch die APOS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG entsteht ein Mandatsverhältnis.